Was ist Zweck der Unterrichtung nach §34a GewO?

Brauche ich immer eine Sachkunde nach §34a GewO ?

Wer eine Bewachungstätigkeit ausübt, die keiner Sachkundeprüfung § 34 a GewO bedarf, muss eine Unterrichtung besuchen.

Der Unterricht soll die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den notwendigen Rechtsvorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut machen, der ihnen ermöglicht, Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt auf den Vorschriften, die in der täglichen Bewachungspraxis im Vordergrund stehen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache

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