Was sind keine Bewachungstätigkeiten?
Aufgaben als Angestellter eines Unternehmens
- Ausübung von bewachenden Tätigkeiten durch Angestellte des Objektbetreibers (der Kaufhausangestellte, der im Kaufhaus auch bewacht oder der Angestellte, der Pförtnerdienste ausübt.)
- ausschließliche Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen durch Notrufzentrale, Installation von Notruf- und Alarmanlagen
- Babysitten
- Kinderbetreuung in Kaufhäuser
- Hostessendienst und Auskunftserteilung bei Messen
- Parkplatzeinweiser, soweit nur Zugangsberechtigung geprüft wird und geordnetes Parken ermöglicht werden soll
- Reine Fahrer- und Kundendiensttätigkeiten (außer es werden Personen oder besonders wertvolle Gegenstände befördert und es ist offensichtlich oder vertraglich geregelt, dass auch Bewachungstätigkeiten vorgenommen werden sollen, zum Beispiel Geld- und Werttransporte)
- Geldbe- und -verarbeitung, Geldsortierung und -konfektionierung, soweit andere die Bewachung der Wertgegenstände übernehmen
Für diese Tätigkeiten wird weder eine Sachkundeprüfung noch eine Unterrichtung benötigt.