Waffensachkunde nach §7

Waffensachkunde nach §7

Beschreibung

Mit der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG, in Verbindung mit § 3 AWaffV, erwerben Sie das Grundlagenwissen und die Berechtigung, im Dienst eine Waffen zu tragen. Sie benötigen die Waffensachkunde, um in besonderen Sicherheitsbereichen arbeiten zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Bewachung von Bundeswehrkasernen, die Sicherung von Kernkraftwerken oder Geld- und Werttransporte.

Schulungsinhalte

  • Waffenrechtliche Bestimmung
    • Begriffsbestimmungen: Erwerb, Besitz, etc
    • Waffenrechtliche Erlaubnis
    • Aufbewahrung und Transport von Waffen
    • Verbotene Gegenstände
    • u.a.
  • Rechtliche Grundlagen
    • Notwehr
    • Notstände
  • Waffen- und Munitionskunde
    • Lang- und Kurzwaffen
    • Aufbau und Funktion
    • Munitionsarten
    • u.a.
  • Praktische Unterweisung
  • Umgang mit Schusswaffen
  • Sicherheitsbestimmungen
  • Verhalten am Schießstand
  • Schießübungen

 

Schulungsdauer

  • Fünf Tage theoretische und praktische Ausbildung (40 Unterrichtseinheiten)

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