BFD

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach Dienstzeitende.

Gefördert werden neben Erst- und Zweitausbildungen und den vor berufsspezifischen Weiterbildungen auch Schulabschlüsse, das Erlernen einer Fremdsprache, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung.

Bedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.

Weitere Informationen:

www.bfd.bundeswehr.de 

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