Bildungsgutschein
Bildungsgutschein
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines für eine Weiterbildung / Umschulung ist ein persönliches, kostenloses Gespräch an einer zugelassenen Beratungsstelle das können sein: Agentur f. Arbeit – Jobcenter – BG – usw.) .
Nach erfolgreichem Gespräch mit Ihrem/er Berater/in erhalten Sie einen persönlich auf Sie ausgestellten Bildungsgutschein den Sie bei einem Schulungszentrum Ihrer Wahl einlösen können.
Wie nutze ich meinen Bildungsgutschein optimal?
Durch einen Abschluss eines maßgeschneiderten Bildungsangebotes verbessern Sie Ihre Chancen am
Arbeitsmarkt enorm.
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung!Sprechen Sie mit uns!
Wir beraten Sie gerne zum Thema und unterstützen Sie bei der Suche nach einer für Sie geeigneten Weiterbildung und einem geeigneten Arbeitsplatz.
Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.
Wer kann gefördert werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet oder
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Wie sieht die Förderung aus?
Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.