FSS TQ1
Die Teilqualifizierung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gilt nach der Sachkundeprüfung als nächst höhere Qualifikation im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO.
TQ 1 Personen und Objekte
Jede Teilqualifikation (TQ) qualifiziert für eine in sich geschlossene, arbeitsplatzspezifische Tätigkeit. Ein Einsatz im Betrieb ist deshalb nach jeder einzelnen TQ möglich.
Alle TQ in ihrer Gesamtheit bilden die Inhalte des Ausbildungsberufs zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und können somit als Vorbereitung auf die Externen – Prüfung gesehen werden.
Inhalte:
- Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO)
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Rechtskunde Strafrecht vertieft
- Dienstkunde für den Werkschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung im Umgang mit Menschen
- Kommunikationsarten
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Erste Hilfe
- Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
- Deeskalation, Selbstverteidigung
- Grundlagen Brandschutz
- Waffenrecht
Extra-Hinweise:
Förderung mit Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit, ARGE, JobCenter nach SGB II / III, Sonderförderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit,
Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach SGB VI/IX, BFD Bundeswehr nach SVG § 5, Berufsgenossenschaften möglich.
Abschlüsse :
● IHK Sachkundeprüfung nach §34a GewO
● anerkannte Waffensachkunde nach § 7
● Werkschutzlehrgang I – IV
● Ersthelfer
● BBS Prüfungen einzelner Handlungsfelder
● Zertifikat Bewerbertraining
Machen Sie mit uns einen Termin und lassen Sie sich über unser umfangreiches Aus- und Weiterbildungsprogramm informieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Bei Fragen zur Förderung, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gern.
Ansprechpartner :
Herr Christoph Glück
Frau Katrin Glück
Telefon: 0711 – 99 73 38 59
Telefax: 0711 – 99 76 77 05