WAS IST DIE 34A-SACHKUNDEPRÜFUNG?

DER ERWERB DES § 34 a GewO / die Sachkundeprüfung

In der §34a-Sachkundeprüfung wird geprüft, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllt und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Die zuständige Stelle (z.B. IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, welcher die Person dazu befähigt, im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.

Sachkundevorbereitung §34a GewO

Vorbereitungskurs auf die IHK - Prüfung Sachkunde §34a GewO

Ausbildung in Vollzeit (160h)  Der 4-wöchige Lehrgang bereitet die Teilnehmer auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung vor. Für Berufstätige bieten wir auch Abend– und Wochenendkurse an – Crashkurse Unterrichtszeiten: nach Absprache Dieses Lehrgangsangebot kann über Bildungsgutschein gefördert werden. Inhalt der Maßnahme            Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Gewerberecht Datenschutz Unfallverhütungsvorschriften Straf- und Verfahrensrecht Bürgerliches Recht […]

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