Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

In 6 Monaten zur GSSK

Fortbildungsqualifikation: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ (GSSK)

Die geprüfte „Schutz- und Sicherheitskraft“ ist als Fortbildungsberuf der meistgefragte Qualitätsstandard der Sicherheitswirtschaft für Seiteneinsteiger.

Inhalte:
Die Teilnehmer erwerben die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung des beruflichen Auftrages erforderlichen Fähigkeiten in den Handlungsbereichen

  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln,
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik,
  • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.

Diese Ausbildung gliedert sich in 32 Ausbildungswochen (160 Ausbildungstage) und schließt mit der Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ bei der IHK ab.

Zielgruppe:

  • Mitarbeiter/innen in Wirtschaftsunternehmen, die Schutz- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen sollen
  • Mitarbeiter/innen privater Sicherheitsdienstleister, bei denen diese Qualifikation von Kunden erwünscht wird

Voraussetzungen:
Die Teilnehmer dieses Lehrgangs müssen mindestens 24 Jahre alt sein und – je nach vorhandener Berufsausbildung – über 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheitswirtschaft verfügen. Für die Zulassung zur Prüfung muss ein Erste-Hilfe-Nachweis, nicht älter als 2 Jahre, vorgelegt werden.

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