TQ 1 TEILQUALIFIKATION PERSONEN UND OBJEKTE SCHÜTZEN

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan Fachkraft für Schutz und Sicherheit,sowie Inhalte nach § 34a GewO

INHALTE im Überblick

TQ1 – Personen und Objekte schützen (Einstiegs-Teilqualifizierung)

1. Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten

  • Selbstständige Kontrolle und Überwachung von Personen, Fahrzeugen, Gütern und Objekten
  • Befolgung von Dienstanweisungen und Vorgaben des Kunden
  • Erstellen von Ausweisen und Anmeldung von Personen
  • Begleitung von Personen und Fahrzeugen
  • Berücksichtigung aller relevanten Vorgaben zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz
  • Anwendung der Grundsätze des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes

2. Feststellung und Bewertung von Alarmmeldungen/Störungen/Vorfällen und Veranlassung, Durchführung und Überwachung folgender Maßnahmen

  • Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen
  • Feststellung und Bewertung von Störungen und Vorfällen
  • Veranlassung und Überwachung von folgenden Maßnahmen (Alarm- und Interventionsdienst)
  • Selbstständiges Durchführen von Maßnahmen (Erste Hilfe, Mitwirkung bei betrieblichen Ermittlungen)
  • Arbeiten nach im System hinterlegten Alarmketten/Prozessen bzw. der Alarmakte

3. Kommunikation und Information

  • Kundenorientiertes Kommunizieren und Verhalten
  • Freundlichkeit und Bestimmtheit im Auftreten
  • Erteilen von Anweisungen und Auskünften – auch in englischer Sprache

4. Dokumentation von Zuständen, Vorfällen und Maßnahmen, Qualitätssicherung

  • Standardisierte Dokumentation von Zuständen, Vorfällen und Maßnahmen
  • Führen von Alarmprotokollen und Besucherlisten
  • Erstellen von Meldungen und Berichten – mündlich und schriftlich

5. Betriebliche Qualifizierung zur Vertiefung der Ausbildungsinhalte in den Einsatzbereichen

  • Revierdienst
  • Torkontroll-/Empfangsdienst
  • Posten-/Streifendienst
  • Alarm- und Interventionsdienst
  • Verkehrs- und Veranstaltungsdienst

Vorraussetzungen für die Ausbildung TQ1

  1. Berufspraxis im Bereich Sicherheit
  2. Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit,
  3. Führungszeugnis ohne Eintrag,
  4. Bereitschaft zur Schichtarbeit,
  5. Ausnahmeregelung in Absprache zwischen Kostenträger und Bildungsträger möglich.

ABSCHLUSS

Abschlussprüfung durch die Berufliche Bildung für Sicherheit, sowie die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a. GewO.

KOMPETENZ

Die Berufliche Bildung für Sicherheit verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung im Bereich des Bewachungsgewerbes. Erfahrene Trainer in Theorie und Praxis, als auch moderne Ausbildungsmittel und Lernmethoden, stützen den Erfolg und die Qualität der Ausbildung. Wir sind behördlich als Bildungsträger anerkannt, zertifiziert und zugelassen nach AZAV.

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