Waffengesetz (WaffG) § 40 Verbotene Waffen

(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern. (2) Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition ist nicht anzuwenden, soweit jemand auf Grund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird. (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von […]

Waffensachkunde nach §7

Waffensachkunde nach §7

Beschreibung Mit der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG, in Verbindung mit § 3 AWaffV, erwerben Sie das Grundlagenwissen und die Berechtigung, im Dienst eine Waffen zu tragen. Sie benötigen die Waffensachkunde, um in besonderen Sicherheitsbereichen arbeiten zu dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Bewachung von Bundeswehrkasernen, die Sicherung von Kernkraftwerken oder Geld- und Werttransporte. Schulungsinhalte Waffenrechtliche […]

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