Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
In 6 Monaten zur GSSK
Fortbildungsqualifikation: Vorbereitung auf die IHK-Prüfung „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ (GSSK)
Die geprüfte „Schutz- und Sicherheitskraft“ ist als Fortbildungsberuf der meistgefragte Qualitätsstandard der Sicherheitswirtschaft für Seiteneinsteiger.
Inhalte:
Die Teilnehmer erwerben die für die
eigenverantwortliche Wahrnehmung des beruflichen Auftrages
erforderlichen Fähigkeiten in den Handlungsbereichen
- Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln,
- Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik,
- Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.
Diese Ausbildung gliedert sich in 32 Ausbildungswochen (160 Ausbildungstage) und schließt mit der Prüfung zur „Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“ bei der IHK ab.
Zielgruppe:
- Mitarbeiter/innen in Wirtschaftsunternehmen, die Schutz- und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen sollen
- Mitarbeiter/innen privater Sicherheitsdienstleister, bei denen diese Qualifikation von Kunden erwünscht wird
Voraussetzungen:
Die Teilnehmer dieses Lehrgangs
müssen mindestens 24 Jahre alt sein und – je nach vorhandener
Berufsausbildung – über 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung in der
Sicherheitswirtschaft verfügen. Für die Zulassung zur Prüfung muss ein
Erste-Hilfe-Nachweis, nicht älter als 2 Jahre, vorgelegt werden.