BERUFLICHE PERSPEKTIVE IM SICHERHEITSGEWERBE

mit der Sachkunde nach §34a

Das Ablegen der Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO bei der IHK eröffnet Ihnen neue Türen und berufliche Perspektiven im Sicherheitsgewerbe. Sobald Sie die Sachkundeprüfung bei der zuständigen Stelle erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie Ihre „Sachkundeprüfung § 34a GewO“ und dürfen als Sachkundiger Sicherheitsmitarbeiter bzw. Sicherheitskraft tätig werden.

In der Sicherheitsbranche haben Sie damit vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Qualifiziertes Personal nach §34a GewO wird unter anderem in den folgenden Bereich eingesetzt:

  • Veranstaltungsschutz: Einsatzleitung Security, Einlass-Kontrollen
  • Werk- und Objektschutz: Schutz von Liegenschaften, Schließaufgaben und mobile Streifen
  • Empfangs- und Pfortendienst
  • Wert- und Geldtransport
  • Kaufhausdetektiv/Doorman: das Überwachen der Warensicherungsanlagen in Geschäften im Einzelhandel gegen Diebstahl und Vandalismus

Der Bedarf an Qualifizierten Personal ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Mit Ihrem angeeigneten Wissen haben Sie sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

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