WAS IST DIE 34A-SACHKUNDEPRÜFUNG?

DER ERWERB DES § 34 a GewO / die Sachkundeprüfung

In der §34a-Sachkundeprüfung wird geprüft, ob eine Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllt und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügt. Die zuständige Stelle (z.B. IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, welcher die Person dazu befähigt, im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung dieser Website akzeptieren Sie unsere Verwendung von Cookies.  Mehr erfahren